Pflanzenheilkunde

 
Wer darf Phytotherapie anwenden?
Sicher bleibt nur, dass lediglich Ärzte und Heilpraktiker mit entsprechendem Vorwissen Phytotherapie berufsmäßig anwenden dürfen. Sich „Phytotherapeut“ zu nennen ist jedoch jedem erlaubt, da der Begriff nicht geschützt ist.
Als Phytopharmaka werden Arzneimittel pflanzlichen Ursprungs bezeichnet. Im Unterschied zu den chemisch definierten Wirkstoffen handelt es sich um Vielstoffgemische, die im Organismus an verschiedenen molekularen Zielstrukturen aktiv sind.
Phytotherapie ist die Anwendung von Pflanzen, Pflanzenteilen oder deren Zubereitungen (z.B. Extrakte) als Heilmittel (Phytopharmaka). Die in der Phytotherapie angewendeten Präparate nennt man Phytotherapeutika.

Moderne Pflanzenmedizin: Die Stärke der Phytotherapie

Wer an Pflanzenheilkunde denkt, der hat oftmals das Bild von privaten Kräutergärten älterer Frauen im Kopf. Doch dieses Image hat mit der modernen, evidenzbasierten Phytotherapie nichts zu tun. Pflanzenmedikamente sind hochwirksame Therapeutika.

Wenn Arzneimittel aus Pflanzen bzw. Teilen von Pflanzen hergestellt werden, spricht man von Phytotherapeutika. Diese grenzen sich klar von homöopathischen Arzneimitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln ab.

Dabei haben sowohl das eine als auch das andere nichts mit einander zu tun. Denn trotz des pflanzlichen Wirkstoffs aus der Natur handelt es sich bei der Phytotherapie um eine klassische medizinische Methode und um teilweise sogar rezeptpflichtige Medikamente. Pflanzliche Arzneimittel erfreuen sich heute zunehmender Beliebtheit. Nach vielen Jahren, in denen die Chemie auch bei minder schweren Erkrankungen die Vorherrschaft inne hatte, besinnen sich viele Menschen wieder auf die Wurzeln der Medizin.

Damit Sie ein klares Bild von der Phytotherapie bekommen und Ihnen die Unterscheidung zu anderen Therapieformen letztlich spielerisch gelingt, haben wir hier für Sie einen umfassenden Überblick über die Vielfalt der modernen Pflanzentherapie erstellt.

Was genau ist Phytotherapie?

Laut WHO Definition sind Phytopharmaka Arzneimittel, „deren wirksame Bestandteile ausschließlich aus pflanzlichem Material bestehen, wie beispielsweise Pflanzenpulver, Pflanzensekrete, ätherische Öle oder Pflanzenextrakte.“

Eine weitere heute gängige Definition beschreibt Phytotherapie als eine Methode:

  • die bei der Behandlung und Prävention von Krankheiten ausschließlich Arzneimittel anwendet
  • die aus pflanzlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden
  • und dabei medizinisch-naturwissenschaftlichen Grundsätzen folgt

Unter Phytotherapie versteht man also die Pflanzenheilkunde, bei der nachweislich wirksame Medikamente aus Pflanzenextrakten hergestellt werden. Diese sind meist standardisiert und unterliegen in Österreich dem strengen Arzneimittelgesetz. Daher müssen sie wie alle chemisch synthetischen Medikamente auch zugelassen bzw. registriert werden. Mehr dazu lesen Sie unter dem Punkt Zulassung

Phytotherapie ist naturwissenschaftlich basierte Medizin

Das Arzneimittelgesetz sorgt dafür, dass wichtige medizinische Richtlinien erfüllt sind. Das bedeutet auch, dass die Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) ein essenzielles Thema in der Phytotherapie ist, da pflanzliche Wirkstoffe chemisch hergestellten in ihrer Wirkung um nichts nachstehen. Daher ist die Phytotherapie nicht, wie vielfach angenommen, ein alternatives Heilkonzept. Sie wird der naturwissenschaftlich basierten Medizin, zugerechnet.

Die Anwendungsgebiete der Phytotherapie umfassen sowohl akute wie auch chronische Erkrankungen und so haben pflanzliche Medikamente auch ein ähnliches Risikoprofil wie klassische Arzneimittel. Sie verfügen jedoch über den Vorteil, dass sie im Allgemeinen deutlich besser vertragen werden. Einige Phytotherapeutika sind übrigens nur auf Rezept erhältlich. Dazu gehört in Österreich beispielsweise ein pflanzliches Arzneimittel, das erfolgreich bei Demenz eingesetzt wird.

Wirkung der Phytotherapie

Aber sehen wir uns die Wirkung der pflanzlichen Inhaltsstoffen in Medikamenten noch einmal genauer an. Pflanzen enthalten sogenannte Vielstoffgemische. Die Wirkung von Heilpflanzen beruht also nicht auf einer einzelnen Substanz, sondern entfaltet sich durch das Zusammenspiel vieler Inhaltsstoffe. Pflanzen enthalten also eine Vielzahl an Substanzen. Genauso verhält es sich folglich mit den aus ihnen hergestellten Phytotherapeutika.

Damit deren Wirkung auch garantiert werden kann, wird in der Herstellung darauf geachtet, dass in jeder Arzneidosis die gleiche Menge an wirksamkeitsbestimmenden Substanzen enthalten ist. Sehen wir uns das an dem Beispiel des Ginkgo Spezialextrakt EGb 761® an, der unter anderem in Ceremin® 40mg-Filmtabletten enthalten ist:

  • Ceremin® 40mg-Filmtabletten enthalten stets 22 bis 27 Prozent Flavonglykoside und 5 bis 7 Prozent Terpenlactone.
  • Diese Substanzen sind für seine positive Wirkung auf Blut, Gefäße und Gewebe verantwortlich.
  • Im Gegensatz zu sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass in jeder einzelnen Tablette eine wie oben beschriebene, nachweisbar wirksame Menge des Arzneistoffes enthalten ist.
  • Andererseits wird die Menge an Ginkgolsäure auf 5 ppm („parts per million“) reduziert, da eine höhere Menge allergische Reaktionen auslösen können

Damit diese Stoffe ihre volle heilende Wirkung entfalten können, erfordert ihre Produktion ein besonderes Maß an Qualität – vom Anbau und Ursprung der Pflanze bis hin zur hochmodernen Verarbeitung. Wie genau die Produktion der Phytotherapie am Standort Wien aussieht, können Sie hier nachlesen

Sicherheit und Qualität in der Phytotherapie

Phytotherapeutika sind in der Regel sehr gut verträglich. Dass die pflanzlichen Arzneimittel stark in ihrer Wirkung und dabei trotzdem besonders sicher sind, dafür sorgt bei Schwabe eines der umfassendsten internationalen Forschungskonzepte in der Phytotherapie. Denn trotz ihrer guten Verträglichkeit können Phytotherapeutika Wechsel- oder Nebenwirkungen haben.

Johanniskraut kann zum Beispiel unter Umständen die Wirkung einiger Medikamente, wie etwa Verhütungsmittel, herabsetzen. Und bei Menschen mit heller Haut kann Johanniskraut die Empfindlichkeit gegenüber Sonnenlicht erhöhen. Die Einnahme von pflanzlichen Arzneimitteln sollte daher immer dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden.

Als globaler Experte für pflanzliche Arzneimittel wissen wir um den Stellenwert unserer Investitionen in Sicherheit und Extraktqualität. Doch was genau bedeutet Qualität in diesem Zusammenhang?

Strenge Kontrollen durchführen

Durch laufende Qualitätskontrollen der Ausgangsmaterialien aber auch des Endprodukts sichern wir die erstklassige Güte unserer Arzneimittel.

Verschiedene Faktoren betrachten

Die Qualität von pflanzlichen Arzneimitteln ist von vielen Faktoren abhängig. Das beginnt bereits bei der Auswahl des Saatguts. Aber auch Umweltbedingungen wie Bodenbeschaffenheit, Klima oder Standort sowie Schädlinge und Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung beeinflussen die Qualität der Pflanze und damit des Extraktes.

Passende Verfahren wählen

Von großer Bedeutung ist selbstverständlich auch der weitere Weg der Pflanze bis zum fertigen Arzneimittel. Die wirkungsbestimmenden Substanzen sind in den unterschiedlichen Pflanzenteilen (Wurzeln, Blätter, Blüten, Beeren) oft in unterschiedlicher Konzentration enthalten. Daher hängt die Güte des Arzneimittels auch von der richtigen Auswahl der verwendeten Pflanzenteile ab. Aber auch die Art des Extraktionsmittels und des Extraktionsverfahrens, mit dem die Wirkstoffe aus der Pflanze gelöst werden, beeinflussen die Qualität.

Einordnung und Abgrenzung der Phytotherapie

Die Phytotherapie ist ein ganz eigenes medizinisch-therapeutisches Gebiet, das immer mehr Bedeutung in der modernen Medizin gewinnt. Dennoch wird die Pflanzenheilkunde der modernen Therapie oft mit anderen Methoden verwechselt. Hier finden Sie daher die wichtigsten Abgrenzungen:

Phytotherapie vs. synthetisch-chemische Arzneimittel

Wird ein einzelner Wirkstoff aus pflanzlichem Material isoliert, so handelt es sich nicht um ein Phytopharmakon, sondern um ein chemisch-synthetisches Arzneimittel. So ist Atropin, das früher unter anderem zur Erweiterung der Pupillen bei Augenuntersuchungen eingesetzt wurde, ein „normales“ synthetisches Arzneimittel. Synthetisch-chemische Arzneimittel enthalten außerdem meist nur einen oder wenige Wirkstoffe. In Phytotherapeutika sind hingegen, wie bereits erwähnt, eine Vielzahl von Substanzen enthalten, die meist erst in ihrer Kombination die gewünschte Wirkung entfalten.

Phytotherapie vs. Komplementärmedizinische Therapieformen

Homöopathische Arzneimittel, Bachblüten, anthroposophische Arzneimittel und dergleichen zählen ebenfalls nicht zu den Phytopharmaka, auch wenn diese oft aus Pflanzen oder Pflanzenteilen hergestellt werden. Sie haben ein anderes Wirkprinzip. Außerdem kommen beispielsweise in der Homöopathie auch tierische und mineralische Ausgangsstoffe zur Anwendung. Mehr zur Unterscheidung zwischen Phytotherapie und Homöopathie lesen Sie hier. 

Phytotherapie vs. Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel dienen ausschließlich der Ergänzung der normalen Ernährung und keinesfalls der Verhütung, Linderung oder Heilung von Krankheiten und sonstigen körperlichen oder seelischen Beschwerden. Sie sind daher auch dann nicht zu den Phytopharmaka zu zählen, wenn sie ausschließlich pflanzliche Extrakte enthalten.

Hier ist außerdem Vorsicht geboten. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen nicht den strengen Zulassungskriterien und Kontrollmechanismen von Arzneimitteln, denn sie unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz sondern dem Lebensmittelgesetz. Die Menge der wirksamkeitsbestimmenden Inhaltsstoffe kann durchaus von Charge zu Charge variieren. Außerdem sind hier meist geringere Wirkstoffmengen enthalten als in zugelassenen Arzneimitteln.

Wie sieht die Zulassung in der Phytotherapie aus?

Wichtige Voraussetzung für die Zulassung ist in jedem Fall eine detaillierte Dokumentation der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit. Die Qualität wird durch festgelegte Herstellprozesse und laufende chemische Analysen des Ausgangsmaterials aber auch des Endprodukts sichergestellt. Für die Zulassung pflanzlicher Arzneimittel gibt es mehrere Möglichkeiten:

Phytotherapie als traditionelle pflanzliche Arzneimittel

Laut österreichischem Arzneimittelgesetz müssen sogenannte „traditionelle pflanzliche Arzneispezialitäten“

  • mindestens 30 Jahre
  • im selben Anwendungsgebiet
  • davon mindestens 15 Jahre innerhalb der EU
  • erfolgreich in Verwendung sein

Das ist übrigens auch damit gemeint, wenn Sie auf der Packung „beruht auf langjähriger Verwendung“ lesen. Dieser Satz wird gelegentlich von Patienten so missinterpretiert, dass sie das Medikament langjährig einnehmen müssten, bis es Wirkung zeigt.

Dabei beschreibt dieser Hinweis hier viel eher, dass der Wirkstoff bereits Jahrzehnte lang erfolgreich bei einer Beschwerde eingesetzt wird.

Nur wenn die

  • traditionelle pflanzliche Verwendung
  • die Unbedenklichkeit und die
  • Plausibilität der Wirksamkeit

ausreichend belegt sind, erhalten Medikamente eine Registrierung als „traditionelle pflanzliche Arzneispezialitäten“.

  • Eine behördliche Registrierung wird nur für solche Anwendungsgebiete erfolgen, die eine Abgabe eines Arzneimittels an den Patienten ohne Rezept (Rezeptfrei) gestatten.
  • Die Registrierung umfasst in diesem Fall jene gesundheitlichen Beschwerden, die gemäß dieser langjährigen Erfahrung erfolgreich mit dem Arzneimittel behandelt wurden.
  • Die Beweisführung erfolgt hier ausschließlich durch bibliografische Angaben, d.h. durch Nennung von wissenschaftlicher Literatur, die die Sicherheit und Wirksamkeit eines Arzneimittels belegt.

Phytotherapie als „Well established use“

Werden klinische Studiendaten zusammen mit den Unterlagen zur Herstellung und Qualität zur Begutachtung eingereicht, können pflanzliche Arzneimittel auch als „well established“ (Anm.: bewährt, fest etabliert) zugelassen werden.

Die Ergebnisse der Studien müssen publiziert sein, nicht aber vom Antragsteller durchgeführt bzw. beauftragt worden sein. Allerdings muss das Arzneimittel seit mindestens 10 Jahren in der EU verwendet werden und seine Wirksamkeit und Sicherheit anerkannt sein.

Solche Arzneimittel erhalten dann die Zulassung für jene Indikation(en), die im Rahmen der klinischen Studien geprüft und erfolgreich behandelt wurde(n). Diese sind meist sehr spezifisch, da aufgrund der enormen Kosten solcher Studien nicht alle möglichen Beschwerdebilder geprüft werden können.

Phytotherapie in der Vollzulassung

Für eine Vollzulassung werden neben den oben beschriebenen Dokumentationen auch umfangreiche Daten zur klinischen und nichtklinischen Forschung verlangt:

  • Klinische Forschung wird am Menschen durchgeführt und dient der Feststellung der Wirksamkeit und Sicherheit.
  • Mit nichtklinischen Studien wird die Toxizität (Giftigkeit) von Wirkstoffen überprüft. Sie werden nicht an Menschen durchgeführt.
  • Beispiele für pflanzliche Arzneimittel mit Vollzulassung sind etwa unsere Ginkgo Präparate.

Geschichte der Phytotherapie

Die Phytotherapie gehört heute also zu einem nicht mehr wegzudenkendem Bereich der modernen Medizin. Der Begriff der Phytotherapie an sich wurde dabei erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch den Arzt Henri Leclerc geprägt. Er beschrieb „die Wissenschaft von der Anwendung pflanzlicher Heilmittel bei kranken Menschen“.

Doch die Geschichte der Phytotherapie geht deutlich weiter zurück als bis zu Henri Leclerc. Denn die Pflanzenheilkunde ist eine der ältesten medizinischen Therapieformen. Das Wissen um die Heilkraft der Pflanzen erstreckte sich bereits in der Antike über alle Kontinente und Kulturen. Egal ob Griechen, Römer, Araber, Ägypter, Inder oder Chinesen, sie alle hatten ihren speziellen Schatz an Heilkräutern.

Ältestes medizinisches Werk der Phytotherapie und Klostermedizin

Eines der ältesten heute bekannten medizinischen Werke Europas ist die Materia medica des griechischen Arztes Dioskurides aus dem 1. Jahrhundert. Darin beschreibt er überwiegend pflanzliche, aber auch mineralische und tierische Heilmittel.

Die Materia medica war das wichtigste antike Werk für die Klostermedizin, die 527 mit der Gründung des ersten Klosters auf dem Monte Cassino ihren Anfang nahm:

  • Wichtigste Aufgabe der Mönche war die Krankenpflege. Papst Gregor der Große weitete diese Verpflichtung im 6. Jahrhundert auf alle katholischen Orden aus.
  • Kaiser Karl der Große ging noch weiter. Er verpflichtete die Klöster per Gesetz dazu, Kräutergärten anzulegen. Zu den vorgeschriebenen Pflanzen zählten unter anderem Salbei, Minze, Wermut, Fenchel und Schlafmohn.
  • Ihren Höhepunkt erreichte die Klostermedizin im 12. Jahrhundert mit Hildegard von Bingen. Sie sammelte nicht nur die Erfahrungen früherer Zeiten, sie erweiterte dieses Wissen auch um Pflanzen, die bis dahin noch nicht zu den Heilpflanzen zä Eine davon ist Calendula officinalis (Ringelblume), die bis heute in vielen Hautsalben verwendet wird.

Volksmedizin und Phytotherapie im Mittelalter

Doch auch außerhalb der Klostermauern sammelte man heilendes Wissen. Die sogenannte Volksmedizin kannte die positive Wirkung unterschiedlicher Heilpflanzen ebenfalls. Dieses Wissen zu Heilmethoden und Heilmittel wurde von Generation zu Generation weitergegeben.

Im späteren Mittelalter wurden dann die ersten medizinischen Universitäten gegründet. Die Erkenntnisse aus den Klöstern und aus der Volksmedizin flossen in die neuen Lehren ein. Dass die Wirkstoffmenge das Maß aller Dinge ist erkannte jedoch erst Paracelsus (1493-1541). Er sagte: „Alle Dinge sind Gift und nichts ist ohne Gift. Allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.“

Neue Wege in der Phytotherapie

Erst ab dem 19. Jahrhundert erlaubten neue wissenschaftliche Methoden eine genauere Erforschung von Heilpflanzen und ihren vielfältigen Wirkstoffen. So konnte man einzelne Inhaltsstoffe isolieren wie etwa Atropin, das die Tollkirsche liefert, oder Digitoxin aus dem roten Fingerhut. Man konnte nun die Menge, die eingenommen werden sollte, genau bestimmen und sie in Salben, Tabletten oder Tropfen „verpacken“.

Die Pflanzenheilkunde gehört zu den ältesten medizinischen Therapien und ist auf allen Kontinenten und in allen Kulturen beheimatet. Grundlage der Pflanzenheilkunde ist die Heilpflanzenkunde (Phytopharmakognosie), die das Wissen um die verschiedenen Heilpflanzen bereithält. Die Pflanzenheilkunde enthält aber auch Teile der Pharmakologie, der Pharmazeutik sowie der Toxikologie. Die Pflanzenheilkunde kann folglich dem Überbegriff der pharmazeutischen Biologie zugeordnet werden. Ziel der Pflanzenheilkunde ist es, Heilpflanzen und ihre Inhaltsstoffe hinsichtlich ihrer therapeutischen Wirkung zu erforschen. Grundlegend sollte hierbei auch die Identifikation alter Pflanzennamen sein, um nicht durch Verwechslungen und Irrtümer in der Überlieferung altes Erfahrungswissen zu übersehen.[1]

In der Pflanzenheilkunde kommen grundsätzlich nur ganze Pflanzen oder Pflanzenteile (Blüten, Blätter, Samen, Rinden, Wurzeln), jedoch keine isolierten Einzelstoffe zur Anwendung. Diese in der Pharmazie Drogen genannten Ausgangsstoffe werden frisch oder als Aufguss bzw. Auskochung (Tee), Saft, Tinktur, Extrakt, Pulver, Ätherisches Öl etc. therapeutisch angewendet. Da immer Stoffgemische wirken, können Heilpflanzen verschieden ausgeprägte Wirkungen haben oder bei verschiedenen Krankheitsbildern zur Anwendung kommen. Die wirksamen Inhaltsstoffe der Heilpflanzen unterliegen natürlichen Schwankungen, bedingt durch Klima, Standort und Erntezeitpunkt der Pflanze. Zubereitungen aus Heilpflanzen können weiterhin durch Lagerung und Herstellungsprozess in ihrem Gehalt an Inhaltsstoffen beeinflusst werden. Daher ist die Standardisierung der Ausgangsstoffe und Methoden für die Arzneimittelherstellung sehr wichtig. Phytopharmaka enthalten definierte Mengen der Wirkstoffe und weisen gleichbleibende Qualität und Wirksamkeit auf.

Die Pflanzenheilkunde basiert teilweise auf traditioneller Medizin. Erfahrungswerte, überliefertes Wissen und Traditionen spielen eine wichtige Rolle. Nicht immer lassen sich die Wirkungen von Heilpflanzen wissenschaftlich nachweisen. Die moderne Pflanzenheilkunde folgt den Grundsätzen der naturwissenschaftlich begründeten Medizin, indem sie von einer Dosis-Wirkungs-Beziehung ausgeht und ähnliche Krankheitsbilder definiert.

Nicht zur Pflanzenheilkunde zählt die Anwendung isolierter Einzelstoffe (biogener Arzneistoffe). Die Anwendung von Einzelstoffen, die durch Isolierung oder synthetisch gewonnen werden, und ihrer Abkömmlinge erfolgt mit dem Ziel, die Wirkung zu verbessern und Nebenwirkungen zu vermindern.